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Schreibtisch

Kosten und Abrechnung

Wir arbeiten mit Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahler:innen zusammen.​

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Als approbierte psychologische Psychotherapeutinnen sind wir dazu berechtigt Leistungen mit Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfe abzurechnen. Das Honorar wird dabei gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Die Kostenerstattung variiert abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe zu den folgenden Fragen:

  • Enthält mein Krankenversicherungstarif ambulante psychotherapeutische Behandlung?

  • Ist eine Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung notwendig? Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?

  • Gibt es eine Maximalstundenanzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja, wie viele Behandlungsstunden jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?

  • Wo liegt die Erstattungshöhe in meinem Tarif?

Selbstzahler:innen

Sie können die Kosten Ihrer Therapie in unserer Praxis auch selbst tragen. Dafür müssen Sie lediglich einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren und können dann mit den ersten Therapie­sitzungen beginnen. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

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